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   BFH, 21.07.1992 - VII B 78/92   

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https://dejure.org/1992,13083
BFH, 21.07.1992 - VII B 78/92 (https://dejure.org/1992,13083)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1992 - VII B 78/92 (https://dejure.org/1992,13083)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - VII B 78/92 (https://dejure.org/1992,13083)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behauptung des Ruins durch die angekündtige Vollstreckung als Geltendmachung eines Anordnungsgrundes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 22.01.1991 - VII B 191/90

    Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Existenzbedrohung durch unmittelbar

    Auszug aus BFH, 21.07.1992 - VII B 78/92
    Es wären zumindest konkrete Angaben über die Auswirkungen der angekündigten Vollstreckungsmaßnahmen für den Antragsteller und seine Firma erforderlich gewesen, aus denen sich schlüssig hätte ergeben müssen, daß seine wirtschaftliche Existenz dadurch tatsächlich gefährdet wird, wobei die Glaubhaftmachung zudem den Nachweis durch präsente - d.h. unmittelbar verfügbare - Beweismittel erfordert hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Beschluß des Senats vom 22. Januar 1991 VII B 191/90, BFH/NV 1991, 693 m.w.N.).
  • VG Cottbus, 08.02.2007 - 6 L 152/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen unwirksamen - nicht bekannt gegebenen -

    Insbesondere mit Blick auf die Höhe der Abgabenforderung und in Anbetracht des Umstandes, dass es vorliegend um den Erlass einer Sicherungsanordnung zur Verhinderung eines Eingriffs in den Rechtskreis der Antragstellerin auf der Grundlage eines als Vollstreckungstitel ausscheidenden unwirksamen Abgabenbescheides und nicht um die Erweiterung ihrer Rechte durch den Erlass einer Regelungsanordnung gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO, etwa zur Verfolgung von Einwendungen gegen die Vollstreckung oder gegen die Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides geht (vgl. zu solchen Fällen etwa BFH, Beschluss vom 17. Mai 1988 - VII B 27/88 - BFH/NV 1989, 114; Beschluss vom 18. März 1992 - X B 59/91 - BFH/NV 1992, 618: Stundung; Beschluss vom 21. Juli 1992 - VII B 78/92 - zitiert über juris: Gewinnrückstellungen; Beschluss vom 12. März 1993 - V B 124/92 - BFH/NV 1994, 260 und Beschluss vom 27. Juli 1993 - VII B 267/92 - zitiert über juris: Rechtswidrigkeit der Steuerfestsetzung; Beschluss vom 12. Mai 1993 - I B 15/93 - zitiert über juris: Möglichkeit eines Verlustrücktrags), ist es der Antragstellerin wegen des Gebots effektiver Rechtschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht zuzumuten, zunächst eine Vollstreckung des - nicht wirksam gewordenen und daher als Vollstreckungstitel ausscheidenden (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 VwVG BB) - Beitragsbescheides hinzunehmen und eine Entscheidung in der Hauptsache abzuwarten oder sich nach Einleiten konkreter Vollstreckungsmaßnahmen (vgl. §§ 281 ff. AO i.V.m. § 5 VwVG BB) gegen diese als der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte zur Wehr zu setzen.
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